Für sämt­li­che Ange­bo­te, Nach­trags­an­ge­bo­te, Auf­trä­ge und Fol­ge­auf­trä­ge gelten aus­schließ­lich unsere all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Jede Ände­rung oder Abwei­chung bedarf der Schrift­form. Stand April 2014.

1. Anbote — Preise:

Unsere Anbote, ob schrift­lich, münd­lich oder tele­fo­nisch, erfol­gen frei­blei­bend und ver­ste­hen sich ab unserer Ver­kaufs­stel­le. Ver­käu­fe und Lie­fe­run­gen erfol­gen nach unseren Spe­zi­fi­ka­tio­nen. Gering­fü­gi­ge Abwei­chun­gen der gelie­fer­ten Ware von Mustern oder Pro­spek­ten behal­ten wir uns aus­drück­lich vor. Die ange­führ­ten Preise ver­ste­hen sich, so nicht anders ange­führt, exklu­si­ve der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er. Die Auf­trags­sum­me bei Pri­vat­kun­den enthält in jedem Fall die gesetz­li­che Mehr­wert­steu­er. Die in Ange­bo­ten aus­ge­wie­se­nen Men­gen­an­ga­ben sind unge­fäh­re Angaben und unver­bind­lich. Die Abrech­nung erfolgt nach tat­säch­lich gelie­fer­ten Mengen bzw. nach Aufmass- und Bau­ta­ges­be­rich­ten. Sämt­li­che Ange­bo­te werden nach bestem Fach­wis­sen und nach den jewei­li­gen Angaben des Kunden erstellt. Für die Rich­tig­keit von Ange­bo­ten wird keine Gewähr über­nom­men. Gegen­über Letzt­ver­brau­chern sind unsere Ange­bo­te für 2 Monate ver­bind­lich. In unseren Ange­bo­ten und Preisen sind in keinem Fall Aus­füh­rungs­plä­ne und Pla­nungs­kos­ten ent­hal­ten. Sämt­li­che Pläne werden nur auf aus­drück­li­chen Kun­den­auf­trag gegen sepa­ra­te Leis­tungs­ver­rech­nung erstellt.

2. Lie­fe­rung — Montage:

Die ver­ein­bar­te Lie­fer­zeit ist mangels aus­drück­li­cher gegen­tei­li­ger Ver­ein­ba­rung nur als annä­hernd zu betrach­ten. Die Ein­hal­tung von Leis­tungs- und Lie­fer­zei­ten setzt die recht­zei­ti­ge und ord­nungs­ge­mä­ße Erfül­lung der bau­aus­füh­ren­den Firmen voraus. Scha­den­er­satz­for­de­run­gen wegen ver­spä­te­ter Über­ga­be sind aus­ge­schlos­sen. Bei Ein­tritt von Tat­sa­chen, die Zweifel an der Zah­lungs­fä­hig­keit oder Bereit­schaft des Kunden begrün­den, sind wir berech­tigt, die Aus­füh­rung von Leis­tun­gen bis zur voll­stän­di­gen Vor­aus­zah­lung oder ange­mes­se­nen Sicher­heits­leis­tung zurück­zu­stel­len. Sollte der Kunde einer ent­spre­chen­den Auf­for­de­rung nicht inner­halb der von uns gesetz­ten Frist nach­kom­men, sind wir berech­tigt, vom Vertrag ganz oder teil­wei­se zurückzutreten.

3. Gewähr­leis­tung und Haftung:

Gewähr­leis­tung wird lt. BTVG gewährt. Der Käufer oder ein von ihm Beauf­trag­ter ist ver­pflich­tet, die gekauf­te Sache ord­nungs­ge­mäß zu prüfen und einen all­fäl­li­gen Mangel unver­züg­lich, spä­tes­tens jedoch inner­halb der gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­pflicht, ver­län­gert um ein wei­te­res frei­wil­li­ges Jahr, nach Über­nah­me der Ware und bei ver­bor­ge­nen Mängeln spä­tes­tens 8 Tage nach deren Ent­de­ckung schrift­lich geltend zu machen. Für von uns durch­ge­führ­te Mon­ta­gen bzw. Ver­ar­bei­tun­gen gelten für Gewähr­leis­tung die jewei­li­gen ÖNORMEN der ein­zel­nen Gewerke zuzüg­lich dem frei­wil­li­gen Jahr Gewährleistungserweiterung.

4. Erfül­lung und Gefahrenübergang:

Nutzung und Gefahr gehen spä­tes­tens mit der Über­nah­me der Sachen durch den Käufer oder einen von ihm Beauf­trag­ten durch Bestä­ti­gung der Lie­fe­rung (Montage) auf diesen über. 

5. Zahlung:

Rech­nun­gen sind gene­rell 8 Tage nach Rech­nungs­er­halt fällig. Andere Kon­di­tio­nen müssen schrift­lich auf der Rech­nung ange­führt sein. Bei Über­schrei­tung des Zah­lungs­zie­les werden Ver­zugs­zin­sen in der Höhe von 12 % p. a. berech­net, gleich­zei­tig ver­fal­len alle even­tu­ell gewähr­ten Nach­läs­se. Abzüge erken­nen wir nur, wenn Sie dafür eine Gut­schrift erhal­ten haben. Skon­to­ab­zü­ge werden nur dann aner­kannt, wenn sie in der ver­ein­bar­ten Höhe und inner­halb der ver­ein­bar­ten Frist vor­ge­nom­men werden. Im Falle der Ein­lei­tung eines Gerichts­ver­fah­rens wegen Zah­lungs­ver­zug, Aus­glei­ches oder Kon­kur­ses und dergl. tritt hin­sicht­lich aller unserer For­de­run­gen der Ter­min­ver­lust ein. Darüber hinaus sind wir
bei Nicht­ein­hal­tung unserer Zah­lungs­be­din­gun­gen von allen wei­te­ren Leis­tungs­ver­pflich­tun­gen ent­bun­den. Der Rech­nungs­be­trag wird auch bei Rekla­ma­ti­on fällig.

6. Eigen­tums­vor­be­halt:

Die gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung unser Eigen­tum. Bei Zah­lungs­ver­zug sind wir berech­tigt, die unter Eigen­tums­vor­be­halt ste­hen­den Waren ein­zu­zie­hen, ohne damit vom Vertrag zurück­zu­tre­ten. Die dafür auf­ge­wen­de­ten Arbeits­zei­ten und Unkos­ten sowie durch Ver­ar­bei­tung und Gebrauch ent­stan­de­ne Wert­min­de­rung können als weitere For­de­rung in Rech­nung zu stellen.

7. Haf­tungs­aus­schluss:

Scha­den­er­satz­an­sprü­che des Kunden auf­grund von uns oder unseren Erfül­lungs­ge­hil­fen ver­ur­sach­ten Ver­trags­ver­let­zun­gen sind auf Fälle grober Fahr­läs­sig­keit oder Vorsatz beschränkt.

8. Rück­tritt vom Vertrag:

Tritt der Kunde von einer Bestel­lung oder einem Auftrag zurück, so wird von uns eine Stor­no­ge­bühr in der Höhe von 25 % der Auf­trags­sum­me in Rech­nung gestellt oder nach unserer Wahl auf Ver­trags­zu­hal­tung bestan­den. Ein etwai­ger über die Stor­no­ge­bühr hin­aus­ge­hen­der Schaden wird geson­dert in Rech­nung gestellt.

9. All­ge­mei­ne Bestimmungen:

Der Kunde erteilt seine Zustim­mung, dass seine per­sön­li­chen Daten von uns auto­ma­ti­ons­un­ter­stützt gespei­chert, ver­ar­bei­tet und an Dritte über­mit­telt werden dürfen. Es gilt aus­schließ­lich öster­rei­chi­sches Recht unter Aus­schluss des UN-Kaufrechtes.

10. Gerichts­stand:

Für Rechts­strei­tig­kei­ten wird unab­hän­gig von der Höhe des Streit­wer­tes die aus­schließ­li­che Zustän­dig­keit des Gerichts­stan­des 8010 Graz vereinbart.

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