Für sämtliche Angebote, Nachtragsangebote, Aufträge und Folgeaufträge gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jede Änderung oder Abweichung bedarf der Schriftform. Stand April 2014.
1. Anbote — Preise:
Unsere Anbote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, erfolgen freibleibend und verstehen sich ab unserer Verkaufsstelle. Verkäufe und Lieferungen erfolgen nach unseren Spezifikationen. Geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von Mustern oder Prospekten behalten wir uns ausdrücklich vor. Die angeführten Preise verstehen sich, so nicht anders angeführt, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Auftragssumme bei Privatkunden enthält in jedem Fall die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die in Angeboten ausgewiesenen Mengenangaben sind ungefähre Angaben und unverbindlich. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelieferten Mengen bzw. nach Aufmass- und Bautagesberichten. Sämtliche Angebote werden nach bestem Fachwissen und nach den jeweiligen Angaben des Kunden erstellt. Für die Richtigkeit von Angeboten wird keine Gewähr übernommen. Gegenüber Letztverbrauchern sind unsere Angebote für 2 Monate verbindlich. In unseren Angeboten und Preisen sind in keinem Fall Ausführungspläne und Planungskosten enthalten. Sämtliche Pläne werden nur auf ausdrücklichen Kundenauftrag gegen separate Leistungsverrechnung erstellt.
2. Lieferung — Montage:
Die vereinbarte Lieferzeit ist mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung nur als annähernd zu betrachten. Die Einhaltung von Leistungs- und Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der bauausführenden Firmen voraus. Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Übergabe sind ausgeschlossen. Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Bereitschaft des Kunden begründen, sind wir berechtigt, die Ausführung von Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Sollte der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist nachkommen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
3. Gewährleistung und Haftung:
Gewährleistung wird lt. BTVG gewährt. Der Käufer oder ein von ihm Beauftragter ist verpflichtet, die gekaufte Sache ordnungsgemäß zu prüfen und einen allfälligen Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, verlängert um ein weiteres freiwilliges Jahr, nach Übernahme der Ware und bei verborgenen Mängeln spätestens 8 Tage nach deren Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Für von uns durchgeführte Montagen bzw. Verarbeitungen gelten für Gewährleistung die jeweiligen ÖNORMEN der einzelnen Gewerke zuzüglich dem freiwilligen Jahr Gewährleistungserweiterung.
4. Erfüllung und Gefahrenübergang:
Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit der Übernahme der Sachen durch den Käufer oder einen von ihm Beauftragten durch Bestätigung der Lieferung (Montage) auf diesen über.
5. Zahlung:
Rechnungen sind generell 8 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Andere Konditionen müssen schriftlich auf der Rechnung angeführt sein. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. berechnet, gleichzeitig verfallen alle eventuell gewährten Nachlässe. Abzüge erkennen wir nur, wenn Sie dafür eine Gutschrift erhalten haben. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzug, Ausgleiches oder Konkurses und dergl. tritt hinsichtlich aller unserer Forderungen der Terminverlust ein. Darüber hinaus sind wir
bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen von allen weiteren Leistungsverpflichtungen entbunden. Der Rechnungsbetrag wird auch bei Reklamation fällig.
6. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Die dafür aufgewendeten Arbeitszeiten und Unkosten sowie durch Verarbeitung und Gebrauch entstandene Wertminderung können als weitere Forderung in Rechnung zu stellen.
7. Haftungsausschluss:
Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
8. Rücktritt vom Vertrag:
Tritt der Kunde von einer Bestellung oder einem Auftrag zurück, so wird von uns eine Stornogebühr in der Höhe von 25 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt oder nach unserer Wahl auf Vertragszuhaltung bestanden. Ein etwaiger über die Stornogebühr hinausgehender Schaden wird gesondert in Rechnung gestellt.
9. Allgemeine Bestimmungen:
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine persönlichen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und an Dritte übermittelt werden dürfen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
10. Gerichtsstand:
Für Rechtsstreitigkeiten wird unabhängig von der Höhe des Streitwertes die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtsstandes 8010 Graz vereinbart.